Unser Mitgliedsantrag
Warum Mitglied werden?
Sie unterstützen uns und damit ihre Kinder mit ihrem jährlichen Mitgliedsbeitrag!
Dies ist das Grundgerüst unserer Einnahmen und damit neben unseren Projekten zur Geldbeschaffung ein
sicheres Fundament.
Mindestbeitrag pro Kind: 6.- €
Mindestbeitrag pro Erwachsenen: 12.- €
Mindestbeitrag pro Familie: 30.- €
Mitgliedsantrag hier herunterladen
Wichtig!
Wir verstehen, dass jeder gerne, nachdem das Kind die Grundschule verlassen hat, nicht mehr Mitglied im Förderverein sein möchte.
Bitte beachtet, dass es sich um einen eingetragenen Verein handelt, dem man laut Satzung eine schriftliche Kündigung zukommen lassen muss.
Dies ist zu jederzeit möglich. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet!
Unsere Satzung
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Verein heißt "Förderverein der Grundschule am Dielingsgrund e.V."
(2) Er hat seinen Sitz in Berlin
§2 Zweck und Ziel
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung des schulischen und außerschulischen Angebots der Grundschule am Dielingsgrund.
(2) Der Verein fördert und unterstützt schulische und außerschulische Aktivitäten, wie z.B.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten für Schüler in der Pause und Freizeit im Schulgebäude
- Verbesserungen der Unterrichtsvoraussetzungen
- interkulturelle Aktivitäten
- Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt
§3 Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
(4) Vorschlagsberechtigt für die Vergabe der Mittel sind die Gremien der Schule gemäß Schulverfassungsgesetz (SVG) und die Mitglieder des Vereins. Üb der die Verwendung der Mittel entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Er legt über die Mittelvergabe auf den Mitgliederversammlungen Rechenschaft ab.
§4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Fördervereins kann jeder werden. Das Mindestalter ist 7 Jahre.
(2) Der Antrag auf Aufnahme ist an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme des Mitgliedes. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Fördervereins an.
(3) Von jedem Mitglied ist ein Vereinsbeitrag zu erheben. Über die Höhe der Beiträge wird in der Mitgliederversammlung entschieden. Die Beiträge sind jährlich bis spätestens 31.März des Jahres auf das Konto des Fördervereins zu entrichten. Der Beitrag wird ab dem Beitrittsmonat erhoben.
(4) Die Mitgliedschaft erlischt durch:
- Austritt, der dem Vorstand schriftlich erklärt werden muss
- Ausschluss aus dem Verein, wenn das Mitglied seiner Beitragspflicht bis zum 30.Juni des Jahres nicht nachgekommen ist.
- Ausschluss aus dem Verein, wenn das Mitglied gegen das Ansehen des Vereins verstoßen hat.
Bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
§5 Organe des Vereins
(1) Die Organe des Vereins sind:
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
§6 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium. Stimmberechtigt sind alle volljährigen Mitglieder. Sie entscheidet mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
(2) Die Mitgliederversammlung soll einmal im Jahr durchgeführt werden.
(3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann auf Vorstandsbeschluss oder auf Antrag von mindestens 1/4 der volljährigen Mitglieder einberufen werden.
(4) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich 14 Tage vorher unter Vorlage der Tagesordnung. Über die Sitzungen sind Protokolle anzufertigen.
(5) Anträge der Mitglieder müssen mindestens 3 Tage vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.
§7 Vorstand
(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt.
(2) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und bis zu 4 Beisitzern.
(3) Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder von Ihnen kann den Verein allein vertreten. Sollten beide Vorsitzende verhindert sein, bestimmen sie einen Vertreter aus dem Vorstand.
§8 Kassenprüfung
(1) Der Kassenwart verwaltet die Kasse des Fördervereins und führt ordnungsgemäß über alle Einnahmen und Ausgaben Buch. Er hat der Mitgliederversammlung in jedem Jahr einen schriftlichen Rechenschaftsbericht abzugeben.
(2) Bei den Vorstandswahlen sind Kassenprüfer zu wählen, die den jährlichen Rechenschaftsberichts des Kassenwartes prüfen.
§9 Satzungsänderung
Satzungsänderungen können nur auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.
§10 Auflösung des Vereins
(1) De Beschluss über die Auflösung des Vereins erfordert die Zustimmung von 3/4 der Mitglieder.
(2) Im Falle der Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes verfällt das vorhanden Vermögen an das Bezirksamt Tempelhof mit der Maßgabe, dass die Mittel an der Grundschule am Dielingsgrund zur Förderung der Erziehung und des Sport zu verwenden sind.
Carla Dathan, 1. Vorsitzende
Maria Helm, 2.Vorsitzende
Vorstand des Fördervereins der Grundschule am Dielingsgrund e.V.
Freistellungsbescheid
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Paypal
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